Poujoulat-Garantie

Gültig ab dem 1. Februar 2016

Wir wollen unseren Kunden stets den besten Service bieten. Daher informieren wir Sie nachstehend über den Umfang unserer Garantie. 

DAS «PLUS» DER POUJOULAT-GARANTIE

Ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung bietet die Gesellschaft Poujoulat ihren Kunden die zusätzliche «Poujoulat-Garantie +» mit den folgenden Bedingungen:

I) Verlängerung der Garantie
Die Laufzeit der «Poujoulat-Garantie +» richtet sich nach der jeweiligen Produktlinie. Informationen zu den Produktlinien, für die die Garantie gilt, sowie die jeweiligen Garantielaufzeiten finden Sie im unten verlinkten Anhang.

II) Unsere Lösung für Ihr Problem
Falls Sie als unser Kunde einen offenkundigen Produktmangel feststellen sollten, bitten wir Sie, Fotos der betreffenden Anlage sowie weitere Unterlagen zur Prüfung des Mangels einzusenden. Anschliessend wird bei Bedarf eine von Poujoulat ausgewählte fachkundige Person mit einer ersten Prüfung beauftragt.
Das mangelhafte Produkt muss der Gesellschaft Poujoulat zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden.
Falls Poujoulat das Vorliegen eines Produktmangels feststellt, verpflichtet sich unser Unternehmen, das betreffende Produkt instand zu setzen oder auszutauschen. Bitte beachten Sie dabei, dass ausschliesslich die vom Poujoulat-Kundendienst bestätigten Kosten übernommen werden.
Der Austausch mangelhafter Produkte hat keine Verlängerung der Garantielaufzeit zur Folge, es sei denn, das Produkt kann länger als 7 Tage nicht genutzt werden.

III) Voraussetzungen
Um die «Poujoulat-Garantie +» in Anspruch nehmen zu können, muss der Anschluss des Heizgeräts bis zum Dach ausschliesslich mit Poujoulat-Produkten erfolgt sein. Alle übrigen Voraussetzungen betreffen die Konformität und die Wartung der Anlage:
• Die Anlage muss den Montageanweisungen und Empfehlungen von Poujoulat, den technischen Anweisungen und Montagehinweisen des Heizgeräteherstellers sowie den geltenden Normen und Vorschriften (DTU, technische Stellungnahmen, kantonale Vorschriften, EU-Normen, Erlasse usw.) entsprechen.
• Die Anlage muss regelmässig gemäss den Empfehlungen von Poujoulat und des Heizgeräteherstellers gewartet worden sein.
• Die Kaminreinigungsarbeiten müssen vorschriftsgemäss durchgeführt worden sein.
• Der Nutzer muss seine Anlage unter normalen Nutzungsbedingungen und gemäss den Empfehlungen betreiben. Die Heizgeräte und die zugehörigen Verbindungsleitungen müssen auf Initiative der Nutzer mindestens einmal jährlich – je nach Nutzungsbedingungen und Nutzungsdauer bei Bedarf auch öfter – überprüft, gereinigt und eingestellt werden.
• Der verwendete Brennstoff muss der vom Heizgerätehersteller empfohlene Brennstoff sein, und er muss die normativen Anforderungen an diesen Brennstoff erfüllen.
• Bei Verwendung von Scheitholz als Brennstoff darf nur Scheitholz mit weniger als 20 % Restfeuchte verwendet werden.
Sofern nicht alle oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Kunde keinen Anspruch auf die «Poujoulat-Garantie +».

IV) Ausschlüsse
Die «Poujoulat-Garantie +» findet in den folgenden Fällen keine Anwendung:
• Die Ursache des Mangels ist nicht auf das Poujoulat-Produkt zurückzuführen.
• Ein Produkt oder die Anlage wurde ohne die schriftliche Zustimmung der Gesellschaft Poujoulat verändert.
• Der Schaden am Produkt wurde durch den Käufer, den Installateur oder einen Dritten verursacht.
• Die Korrosion steht mit Umgebungsluft unzureichender Qualität oder einem ungeeigneten Brennstoff in Zusammenhang.
• Der Mangel ist ästhetischer Art und betrifft die Lackierung, den Putzbelag oder die Klinkerverkleidung.
• Die Anlage war von Russbrand betroffen.

Poujoulat behält sich das Recht vor, Änderungen an der «Garantie +» vorzunehmen.

ANHÄNGE

Anhang « Poujoulat-Garantie + : Verzeichnis der abgedeckten Produkte und der Laufzeiten der Garantie + » (PDF)