Leistungserklärung

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Die Bauprodukteverordnung (CPR) der Europäischen Union Nr. 305/2011 vom 9. März 2011 ist seit dem 1. Juli 2013 in Kraft.

 
Die CPR ersetzt die Bauprodukterichtlinie (BPR) Nr. 89/106/EWG vom Dezember 1998.
 

Leistungserklärung (DoP):

 

Die Leistungserklärung (DoP) ist ein wichtiger Bestandteil der CPR. Die CE-Kennzeichnung ist nur möglich, wenn eine DoP des Bauprodukts erstellt wurde. Die DoP ist ein Dokument, das den Hersteller (Händler oder Importeur) zum Erreichen der Leistungswerte des Produkts verpflichtet. Sie wird auf der Grundlage der in der EN-Norm des Produkts angegebenen wesentlichen Eigenschaften erstellt.

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